Die elterliche Sorge beinhaltet alle Rechte und Pflichten zwischen den Eltern und ihren Kindern.
Ich helfe Ihnen bei der Erlangung der gemeinsamen elterlichen Sorge, aber auch bei der Abwehr eines unberechtigten Verlangens nach einer gemeinsamen elterlichen Sorge.
Gerne stehe ich Ihnen telefonisch zu einer ersten Einschätzung Ihres Falles zur Verfügung.
Rufen Sie mich an und wir vereinbaren – auch kurzfristig – einen Termin zur Besprechung.
Sie können auch gerne mein Kontaktformular nutzen.