Eine Scheidung ist die Beendigung der Ehe. Diese hat für beide Beteiligten weitreichende Konsequenzen.
Voraussetzung für die Ehescheidung ist im Normalfall, dass die Beteiligten ein Jahr voneinander getrennt leben.
Vor dem Familiengericht herrscht bei der Scheidung Anwaltszwang. Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss nur der Ehegatte einen Anwalt beauftragen, der den Scheidungsantrag stellt.
Sie werden von mir sowohl außergerichtlich, als auch im Prozess vertrauensvoll, kompetent und effizient beraten und betreut.
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