Beratungshilfe
Für die Beratung durch einen Rechtsanwalt können Sie auch den Erhalt von Beratungshilfe beantragen. Der Antrag ist bei dem Amtsgericht Ihres Wohnsitzes unter Beifügung der Unterlagen über Einkommen, Miete und Unterhaltspflichten und Unterlagen über den Rechtsstreit zu stellen.
Ist die Beratungshilfe gewährt, haben Sie lediglich noch einen Eigenanteil in Höhe von 15 ,- Euro zu zahlen. Die restlichen Kosten trägt die Staatskasse.
Prozesskostenhilfe
Wenn Sie eine Klage erheben oder einen Antrag bei Gericht stellen wollen, müssen Sie in der Regel Gerichtskosten zahlen. Die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe soll Ihnen die Verfolgung oder Verteidigung Ihrer Rechte ermöglichen, wenn diese Kosten nicht von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden und Sie diese Kosten nicht oder nur teilweise aufbringen können.
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern!